Ausgleichsflächen für die Aufforstung wurden erworben

Die aktuell geltenden Anforderungen im Naturschutz setzen voraus, dass für die gerodeten Gebiete Ausgleichsflächen geschaffen werden. Obwohl derzeit kaum geeignete Grundstücke zum Verkauf stehen, konnten neben den im Landkreis München vorhandenen Flächen weitere erforderliche Flächen in den Isarauen erworben werden, auf denen die Aufforstung möglich ist. Bei der Regierung von Oberbayern wird ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren beantragt, um unter anderem die Anpassungen im Sinne des Naturschutzes auch baurechtlich zu sichern.